Selbstzahler

Selbstzahler

Patienten, die eine Therapie möchten und diese auch selbst bezahlen würden, haben bei uns grundsätzlich die Möglichkeit dazu. Auch hierfür gilt allerdings, selbst wenn Sie sozusagen Ihr eigener Kostenträger sind, die Verordnungspflicht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass wir Sie ohne ärztliche Verordnung behandeln, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Wochen ein Rezept für Ergotherapie oder Logopädie erhalten hatten und Ihr Arzt keine weiteren Verordnungen mehr ausstellen will.

In diesem Fall genügt uns die Diagnose der letzten Verordnung und wir dürfen Sie als Selbstzahler behandeln.